Liebe Vereinsvorsitzende, liebe Seglerinnen und Segler,
wir wollen Sie nach dem Beschluss der Bundesregierung, vom 28.10.2020,
über die bisher durchgedrungenen Einschränkungen für den Sport Informieren.
Alle Informationen, die wir hier aufführen, sind
unverbindlich und noch nicht durch die neue Verordnung der Senatsverwaltung
bestätigt. Mögliche Änderungen, Verschärfungen und Lockerungen können erst nach
Veröffentlichung der aktuellen Verordnung am 31.10.2020 offiziell bestätigt
werden.
Laut Beschluss der Senatsverwaltung vom 29.10.2020, sollen
ab dem 02. November 2020 für die Berliner Segelvereine (Sportverein)
folgende Einschränkungen gelten.
Ausübung des Sports
·
dürfen
für den Individualsport geöffnet bleiben (private und öffentliche Sportanlagen)
·
Individualsport,
zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand (segeln auf einem Boot)
ist möglich
·
Kinder im Alter von bis zu 12 Jahren, wenn der Sport
im Freien in festen Gruppen von maximal 10 anwesenden Personen zuzüglich einer
betreuenden
Personen
ausgeübt wird
Aufslippen
·
zu
zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist möglich
·
Aufslippen/Kranen in Gruppen ist verboten (vereinsinternes
Slippen/Kranen)
·
gewerbliches
Aufslippen/Kranen ist erlaubt, unter Einhaltung der
Hygieneregeln (Mund- /Nasenschutz und 1,5 Meter Abstand)
Gastronomie
·
ist
für den Speise- und Getränkeverzehr im Verein zu schließen
·
Speisen
für den häuslichen Verzehr dürfen verkauft und ausgegeben werden
Weitere
Erläuterung zu der am 31.10.2020 veröffentlichten Verordnung werden wir Ihnen
am Montag zukommen lassen.
Aktuelle
Informationen entnehmen Sie bitte bis dahin der Internetseite der
Senatsverwaltung.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Viele Grüße
Berliner Segler-Verband
e.V.
Annika Oline Großmann
Geschäftsstelle
Jesse-Owens-Allee 2
14053 Berlin
Fon: 030 308 399 08
Fax: 030 308 399 07
Präsident: Reiner
Quandt
Vereinsregister-Nummer
95 VR 1757Nz
Amtsgericht
Charlottenburg